AGB und Teilnahmebedingungen

Diese AGB und Teilnahmebedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit LARP-Veranstaltungen möglichen Belange des Fabrik für Kunst und Kultur e.V. (Veranstalter).
Bezüglich des Kaufs von Tickets ergänzen diese AGB und Teilnahmebedingungen die AGB des mit dem Verkauf der Tickets beauftragten Dienstleisters.

§1 – Zustandekommen des Vertrages

  1. Vertragspartner sind Teilnehmende und der Veranstalter.
  2. Der Vertrag kommt bezüglich der Tickets durch den Kauf eines oder mehrerer Tickets beim für den Ticketverkauf beauftragten Dienstleister des Veranstalters zustande.
  3. Bezüglich der Teilnahme an der Veranstaltung, kommt der Vertrag beim CheckIn der jeweiligen Veranstaltung zustande. Für den CheckIn ist ein gültiges Ticket erforderlich.
    Der CheckIn kann je nach Veranstaltung online erfolgen. Diese Bedingungen liegen beim CheckIn aus und sind online einsehbar.

§2 – Regelwerk

  1. Teilnehmende erkennen das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem für die Veranstaltung als verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen.
    Regeländerungen werden baldmöglichst, jedoch spätestens zu Beginn der Veranstaltung allen Teilnehmenden bekannt gegeben.

§3 – Sicherheit

  1. Teilnehmende versichern, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.
  2. Teilnehmende versichern, sich der Natur der Veranstaltung bewusst zu sein und jedwede nötige Sorgfalt im Umgang mit Personen und Material walten zu lassen.
  3. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung von Teilnehmenden einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiterverwendet werden.
  4. Teilnehmende verpflichten sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmende und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern und das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.
  5. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente sowie sonstige Substanzen zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig machen, hat sich aus dem aktiven Spiel zurückzuziehen.
  6. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
  7. Die Regeln des zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Hygienekonzept des Veranstalters sind einzuhalten.
  8. Teilnehmende, die gegen diese Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Ticketpreises hat.

§4 – Haftung

  1. Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
  2. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Privat-Haftpflichtversicherung der Teilnehmenden wird vom Veranstalter empfohlen und somit vorausgesetzt.
  3. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

§5 – Urheberrecht an Aufzeichnungen

  1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  2. Aufnahmen von Seiten Teilnehmender sind für private Zwecke zulässig.
  3. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.

§6 – Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung

  1. Die maximale Anzahl Teilnehmender ist begrenzt. Tickets sind nach CheckIn nicht übertragbar.
  2. Bei Rücktritt des Teilnehmenden nach Vertragsschluss gem. § 1 – egal zu welchem Zeitpunkt – wird keine Stornogebühr fällig.
  3. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Ticketpreis nicht zurückerstattet.
  4. Sollten Teilnehmende durch Regelungen des zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Hygienekonzepts von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wird das Ticket für die nächste, für die jeweiligen Teilnehmende wahrnehmbare Veranstaltung der Reihe gutgeschrieben.
  5. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmende ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Ticketpreises von der Veranstaltung auszuschließen.

§7 – NSC – Klausel

1. NSC sind an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen haben sie Folge zu leisten.

§8 – Rabatte

  1. Werden Teilnehmenden für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Ticketpreis eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. Dies gilt explizit für Kunstschaffende und Rettungspersonen.
  2. Können Teilnehmende nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.
  3. Für sonstige Rabatte gilt die Differenz zum üblichen Ticketpreis solange als gestundet, bis eine Nachweis der auslösenden Bedingungen, spätestens zu Beginn der Veranstaltung, erbracht wurde.

§9 – Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz

  1. Teilnehmende erklären sich einverstanden, dass persönliche Daten ab erfolgtem CheckIn in einer Kundendatei geführt werden. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Fabrik für Kunst und Kultur e.V.
  2. Die gespeicherten Daten Teilnehmender können Name, Telefonnummer, Fax, E-Mail Adresse und Angaben zum Gesundheitszustand (inkl. Allergien) umfassen. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charakterbogen, IT-Kommunikation, etc.).
  3. Alle angegebenen Daten Teilnehmender werden vertraulich behandelt und ausschließlich zweckgebunden gespeichert. Der Speicherung der Daten kann jederzeit widersprochen werden.

§ 10 – Hunderegeln

  1. Bitte macht es eurer Fellnase doch hübsch und sorgt für eine angemessene Unterbringung! Wenn es gar nicht anders geht, und dafür kann es durchaus berechtigte Gründe geben, gelten die folgenden Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen.
  2. Nicht erlaubt sind:
    • Listenhunde gemäß Einreiseverordnung der BRD
      Dies sind die folgenden Hunderassen und ihre Kreuzungen:
      Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier (Zoll online – Gefährliche Hunde, Stand 15.02.2025)
    • Listenhunde gemäß Verordnung/Gesetzgebung des Bundeslandes in dem der Veranstaltungsort liegt. Siehe: Zoll online – Gefährliche Hunde – Regelungen der Bundesländer
      Derzeit (15.02.2025) relevant für: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen
    • Listenhunde mit Sondergenehmigung.
    • Läufige Hündinnen oder Hunde mit ansteckenden Krankheiten.
  3. Das Mitbringen von Hunden ist vorab bei der jeweiligen Orga anzukündigen, es gelten hierfür die Handhabungen der jeweiligen Orga. Dies gilt auch für Begleit-/Assistenzhunde, diese außerdem während der Veranstaltung entsprechend zu kennzeichnen.
  4. Die Hundehalter verpflichten folgende Bestimmungen einzuhalten und entsprechende Nachweise mitzuführen, außer der Nachweis ist ausgeschlossen:
    • Gültige Impfungen gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose, Leptospirose, Hepatitis
    • EU-Heimtierpass
    • Versicherung zur Hundehalterhaftpflicht
    • regelmäßige Entwurmung oder vergleichbare Maßnahmen (ohne Nachweis)
  5. Auf dem Veranstaltungsgelände und in unmittelbarer Nähe sowie bei und in der Nähe von Aktionen außerhalb des Geländes besteht Leinenpflicht. Es gelten die folgenden Regelungen:
    • Flexileinen sind nicht gestattet.
    • Schleppleinen sind gestattet, Hunde müssen aber trotzdem auf dem Veranstaltungsgelände sowie bei und in der Nähe von Aktionen außerhalb des Geländes kurzgehalten werden.
    • Innerhalb des eigenen Lagers kann die Schleppleine so lang gelassen werden, dass sich der Hund innerhalb(!) des Lagers bewegen kann.
  6. Hunde sind ohne ausdrückliche Erlaubnis nur im Außenbereich erlaubt!
    Das bedeutet, dass Hunde nicht in Gebäude dürfen und auch nicht in Aufenthaltszelte, die vom Veranstalter bereitgestellt werden (z.B. Taverne, Institutionen, Spielstätten etc.).
    Ergänzend können weitere Bedingungen durch die Hausregeln des Veranstaltungsortes gelten.
  7. Hinterlassenschaften (Kothaufen) sind unverzüglich einzusammeln, entsprechend geeignete Beutel sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Entsorgung der eingesammelten Hinterlassenschaften hat ausschließlich in Mülleimern zu erfolgen, bevorzug in Mülleimern mit Deckel sofern vorhanden.

§ 11 – Pandemie Verordnungen

  1. Sollte die Veranstaltung auf Grund zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Pandemie Verordnungen oder Verfügungen der zuständigen lokalen Behörden nicht zum geplanten Zeitpunkt stattfinden können, wird die gesamte Veranstaltung organisatorisch und inhaltlich verschoben. Die verbindlichen Anmeldungen bleiben gültig. Sollten Teilnehmende den Ersatztermin nicht wahrnehmen können, wird das Ticket auf die nächste, für betroffene Teilnehmende wahrnehmbare Veranstaltung der Veranstaltungsreihe gutgeschrieben.
  2. Teilnehmende werden über das zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Hygienekonzept informiert und verpflichten sich mit der Anmeldung, dieses zu befolgen.

§ 12 – Sonstiges

  1. Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte unberührt.
  2. Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
  3. Alle Personen unter 18 Jahren müssen von einem gesetzlichen Erziehungsberechtigten begleitet werden und einen gültigen Ausweis besitzen.
    Der Erziehungsberechtigte muss während der Veranstaltung zur gleichen Zeit wie die zu beaufsichtigende Person an der Veranstaltung anwesend sein. Der Erziehungsberechtigte haftet für den Zeitraum der Veranstaltung in vollem Umfang für die minderjährige Person.